Du benötigst Physiotherapie?

Dann sind wir genau die richtige Adresse für DICH!
Um dich entsprechend deiner Beschwerden bestmöglichst behandeln zu können, bieten wir dir ein vielseitiges Angebot an physiotherapeutischen Leistungen.

Physiotherapeutische Leistungen

  • Manuelle Therapie (MT)
  • Krankengymnastik (KG)
  • Manuelle Lymphdrainage (MLD)
  • Klassische Massage Therapie (KMT)
  • Kiefergelenksbehandlung nach Zahnärztlicher Verordnung (CMD)
  • Ultraschall-Wärmetherapie (US-Wärme)
  • Wärmetherapie (Heißluft, Heiße Rolle)
  • Elektrotherapie (Elo)
  • Kryotherapie (Eisanwendung)

Alle Möglichkeiten gelten für  BG, Bundeswehr, privat und gesetzlich Versicherte.

Zusatzleistungen 

  • Kinesiologisches Taping
  • INDIBA Frequenztherapie
  • Formthotics™ - Funktionelle Schuheinlagen
  • Präventive Wellness- und Wohlfühlanwendungen
  • Betreuung von Firmen, Sportvereine und Veranstaltungen

Alle Zusatzleistungen sind Selbstzahlerleistungen

Informationen zu deinem Rezept

Bitte beachte, dass physiotherapeutische Rezepte auch eine Gültigkeit besitzen und richtlinienkonform durchgeführt werden müssen. Um uns beiden den Start der Therapie zu erleichtern, überprüfe dein Rezept bitte auf die nachfolgenden Aspekte.

GKV Rezepte

  • Rezepte müssen ab dem Ausstellungsdatum innerhalb von 14 Tage bei dringenden Behandlungsbedarf begonnen werden, ansonsten innerhalb von 28 Tagen
  • Rezepte mit bis zu sechs verordneten Behandlungseinheiten verliert drei Monate nach dem ersten Behandlungstag ihre Gültigkeit
  • Rezepte mit mehr als sechs Behandlungseinheiten verliert sechs Monate nach dem ersten Behandlungstag ihre Gültigkeit
  • Rezepte mit dem Banner „Entlassmanagement“ müssen innerhalb von 7 Tagen begonnen werden und muss innerhalb von 12 Tagen abgeschlossen sein 
  • Behandlungsintervall muss eingehalten werden


PKV Rezepte

  • Keine Fristen zum Behandlungsbeginn oder Behandlungsende sowie deren Dauer  
  • Kein Zeitrahmen und Behandlungsintervall 


BG Rezepte

  • Rezepte müssen ab dem Ausstellungsdatum innerhalb von 7 Tagen bei dringenden Behandlungsbedarf begonnen werden, ansonsten innerhalb von 14 Tagen
  • Rezepte haben eine maximale Behandlungszeit von 4 Wochen, außer es liegt eine Langzeitverordnung vor
  • Behandlungsintervall muss eingehalten werden


Bundeswehr Rezepte

  • Rezepte müssen ab Ausstellungsdatum innerhalb von 28 Tagen begonnen werden
  • Rezepte können eine maximale Gültigkeit besitzen
  • Behandlungsintervall muss eingehalten werden